Die ILE Bina-Vils ruft auf, Förderanfragen für Kleinprojekte einzureichen

Einreichung vom 05.12.2024 bis 19.01.2025

Auch für das Jahr 2025 steht der ILE Bina-Vils wieder das Regionalbudget zur Verfügung. Das Regionalbudget wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern und der ILE Bina-Vils bereitgestellt und richtet sich an Kleinprojektträger, die mit ihren Projekten dazu beitragen, die Region ILE Bina-Vils als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die maximale Gesamtfördersumme für alle Kleinprojekte beträgt 100.000 €. Damit können Kleinprojekte zwischen 500 – 20.000 € (tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) mit 80%, maximal jedoch mit 10.000 € je Projekt unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (im Falle einer Bewilligung der Förderung geschlossener Vertrag) festgelegten maximalen Zuwendung, gefördert werden. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Kleinprojekt muss bis zum 20.09.2025 fertiggestellt sein, inklusive der Begleichung aller Rechnungen. Bitte bewerben Sie sich nur, wenn dieser Termin für die Umsetzung des Projekts realistisch ist.

Teilnehmen können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und natürliche Personen und Personengesellschaften aus folgenden ILE Bina-Vils-Kommunen:

Stadt Vilsbiburg, Gemeinden: Adlkofen, Aham, Altfraunhofen, Baierbach, Bodenkirchen, Geisenhausen, Gerzen, Kröning, Neufraunhofen, Schalkham, Vilsheim, Velden, Wurmsham

Hier geht's zum detaillierten Förderaufruf 2025

Bitte den Förderaufruf 2025 vor dem Ausfüllen des Formulars "Förderanfrage für ein Kleinprojekt" durchlesen!

Alle wichtigen Informationen finden Sie im Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten

Hier geht's zum Formular Förderanfrage für ein Kleinprojekt

Hier geht's zum Förderwegweiser Regionalbudgets - StMELF

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