Unsere Satzung

Öffentlich rechtlicher Vertrag

der Arbeitsgemeinschaft

Integrierte Ländliche Entwicklung

ILE Bina-Vils

Die Arbeitsgemeinschaft Bina-Vils ist ein Netzwerk aus regionalen Akteuren und als solches eine zentrale Plattform für Impulse und Projektansätze aus der Region. Die Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sich mit allen Aspekten der integrierten ländlichen Entwicklung in den beteiligten Gemeinden. Hier fließen das Wissen und die Erfahrungen der regionalen Akteure aus den unterschiedlichen Verantwortungsbereichen und Sektoren zusammen, um letztendlich in konkreten Projekten zu münden.

Die Gemeinden Adlkofen, Aham, Altfraunhofen, Baierbach, Bodenkirchen, Geisenhausen, Gerzen, Kröning, Neufraunhofen, Schalkham, Velden, Vilsbiburg, Vilsheim und Wurmsham

unterzeichnen diesen Vertrag im April/Mai 2021.

image_repeater1778.png

unterstützt vom

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Dr.-Schlögl-Platz 1 · 94405 Landau a.d.Isar

Telefon 09951 940-0 · Fax 09951 940-215

poststelle@ale-nb.bayern.de www.landentwicklung-niederbayern.de

Präambel

Die ILE Bina-Vils

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft haben die vierzehn Gemeinden Adlkofen, Aham, Altfraunhofen, Baierbach, Bodenkirchen, Geisenhausen, Gerzen, Kröning, Neufraunhofen, Schalkham, Velden, Vilsbiburg, Vilsheim und Wurmsham beschlossen, die ILE Bina-Vils zu gründen.

Die Arbeitsgemeinschaft ILE Bina-Vils ist eine Plattform zur nachhaltigen Entwicklung der Region. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen den betroffenen Gemeinden und deren Akteuren, um die Integration von gemeinsamen Zielen zu ermöglichen.

Etablierte Strukturen werden integriert, ihre Zuständigkeiten bleiben dabei unangetastet.

Die Gemeinden Adlkofen, Aham, Altfraunhofen, Baierbach, Bodenkirchen, Geisenhausen, Gerzen, Kröning, Neufraunhofen, Schalkham, Velden, Vilsbiburg, Vilsheim und Wurmsham bilden gemäß Art. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) vom 20.06.1994 (GVBl. S. 555) eine besondere Arbeitsgemeinschaft und treffen hierzu folgende

Vereinbarung

§ 1 Name und Sitz

1) Die Beteiligten dieser Vereinbarung,

die Gemeinde Adlkofen,

die Gemeinde Aham,

die Gemeinde Altfraunhofen,

die Gemeinde Baierbach,

die Gemeinde Bodenkirchen,

der Markt Geisenhausen,

die Gemeinde Gerzen,

die Gemeinde Kröning,

die Gemeinde Neufraunhofen,

die Gemeinde Schalkham,

der Markt Velden,

die Stadt Vilsbiburg,

die Gemeinde Vilsheim,

die Gemeinde Wurmsham

bilden eine besondere Arbeitsgemeinschaft,

mit dem Namen „Arbeitsgemeinschaft ILE Bina-Vils“.

2) Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist diejenige Gemeinde, die den Vorsitzenden/die Vorsitzende stellt.

3) Die Arge verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

§ 2 Aufgabe und Zweck der Arbeitsgemeinschaft

  1. Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist die nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen in den beteiligten Gemeinden, die Förderung der heimatlichen Entwicklung und der kulturellen Identität.

  1. Die Entwicklung sektor- bzw. verwaltungsübergreifender Projekte und Maßnahmen erfolgt – entsprechend der Grundidee der ILE Bina-Vils – in Kooperation mit Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft sowie mit Wirtschafts- und Sozialpartnern.

3) Zu den Aufgaben zählen im Allgemeinen:

    1. die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Strategien zur Bewältigung der negativen Auswirkungen des demografischen Wandels

    1. die Verankerung einer regionalen Identität und eines positiven Images nach innen und außen

    1. Stärkung der Wirtschaft und Infrastruktur

    1. die regionale touristische Entwicklung

    1. die Förderung der Land- und Forstwirtschaft

    1. Sicherung der regionalen Mobilität

    1. Innenentwicklung und Daseinsvorsorge

    1. die partnerschaftliche Kooperation der beteiligten Gemeinden

    1. die Koordinierung und Umsetzung von Förderprogrammen und geförderten Maßnahmen in der Arge ILE Bina-Vils

  1. Zu den Aufgaben zählen insbesondere (aus dem Findungsseminar) die Förderung
  1. der Naherholung
  2. der regionalen Energieversorgung und des Klimaschutzes
  3. bedarfsgerechter Mobilität
  4. der Verwaltungszusammenarbeit
  5. der Imagebildung
  6. regionaler Wertschöpfung durch Vermarktung regionaler Produkte
  7. der Stärkung der Ortszentren und der Ortskernsanierung

Weitere Aufgaben- bzw. Handlungsfelder können im Rahmen des Entwicklungsprozesses von den Beteiligten definiert werden.

Geschäftsordnung

§ 3 Beteiligtenversammlung

  1. Die Beteiligten beraten in einer Beteiligtenversammlung. Diese setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften entspr. §1 Abs. 1 (1. BürgermeisterIn oder StellvertreterIn) sowie einem Vertreter der beteiligten Gemeindeverwaltung zusammen.

  1. Weiteres ständiges Mitglied ohne Stimmrecht ist das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern (ALE).
  1. Je nach durchzuführender Maßnahme ist die Hinzuziehung von maximal zwei sach- und fachkundigen Personen ohne Stimmrecht möglich.

  1. Im Rahmen der Versammlungen werden die Projektvorschläge aus den Gemeinden erörtert und die Maßnahmen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zum Zwecke der Aufgabenerfüllung abgestimmt und priorisiert.

§ 4 Empfehlungen/Beschlüsse

  1. Die Beteiligtenversammlung gibt Empfehlungen oder fasst Beschlüsse.

  1. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

  1. Beschlüsse binden die Beteiligten, wenn die zuständigen Organe aller Beteiligten ihnen zugestimmt haben.

§ 5 Vorsitz

  1. Der Vorsitzende wird von der Beteiligtenversammlung mit einfacher Mehrheit auf drei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

  1. Der Vorsitzende bereitet die Tagesordnung vor und teilt diese mit der Einladung den Beteiligten und den weiteren Sitzungsteilnehmern mit.

§ 6 Einberufung der Beteiligtenversammlung

  1. Die Beteiligtenversammlung ist nach Bedarf einzuberufen, jedoch mindestens zweimal jährlich. Die Ladungsfrist beträgt 3 Wochen.

Am Ende jeder Beteiligtenversammlung ist über den nächsten Tagungsort zu befinden.

  1. Wenn mindestens die Hälfte der Beteiligten es verlangt, ist eine Sitzung einzuberufen.

  1. Über die Beteiligtenversammlung ist jeweils eine Niederschrift anzufertigen und allen Beteiligten und Sitzungsteilnehmern zu übermitteln.

§ 7 Beteiligungspflicht

  1. Jeder Beteiligte verpflichtet sich, an den Sitzungen der Beteiligtenversammlung teilzunehmen.

  1. Die Beteiligten verpflichten sich außerdem, im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Arge ILE Bina-Vils nach § 2 zeitgerecht die jeweils erforderlichen Unterlagen bereit zu stellen, die notwendigen Auskünfte zu erteilen und die einschlägigen Angelegenheiten zu erörtern.

§ 8 Vertretung und Geschäftsführung

  1. Der Vorsitzende repräsentiert und vertritt die Arge ILE Bina-Vils im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nach außen und kommuniziert deren Beschlüsse.

  1. Die Sitzgemeinde ist verantwortlich für die organisatorische und koordinierende Begleitung der Aufgaben, insbesondere der Abstimmung mit anderen ILEn. Sie findet dabei Unterstützung von den projekt- und maßnahmenbetroffenen Gemeinden.

  1. Die Geschäfte der Arge ILE Bina-Vils führt die Gemeinde, die den Vorsitz stellt. Sofern sich die Projekte auf alle Beteiligten erstrecken übernimmt sie auch die finanztechnische Abwicklung. Bei „Teilraumprojekten“ wird die Kassenführung von einer der durchführenden Kommune übernommen.

§ 9 Deckung des Finanzbedarfs

  1. Zur Deckung des Finanzbedarfs von Maßnahmen, die alle Gemeinde gleichermaßen betreffen, sind von den Beteiligten Umlagen an die kassenführende Stelle zu erbringen. Über die Höhe des Gesamtbeitrags aller Beteiligten und den Verteilungsschlüssel beschließt die Beteiligtenversammlung unter Beachtung der Bestimmungen des §4.

  1. Bei Projekten und Maßnahmen, die mengenmäßig zuzuordnen sind, wird der entsprechende Umfang von den Beteiligten abgerechnet (z.B. Arbeitsstunden).

  1. Bei Projekten und Maßnahmen, die mengenmäßig nicht zuzuordnen sind und die Gesamtkulisse betreffen, wird die Berechnung nach Einwohner-Schlüssel angesetzt.

  1. Bei Projekten und Maßnahmen, die mengenmäßig nicht zuzuordnen sind und von einzelnen Gemeinden getragen werden, sind die finanziellen Beiträge von den entsprechenden Gemeinden zu erbringen. Hierbei wird ebenfalls ein Verteilungsschlüssel nach Einwohnerzahl angesetzt.

  1. Die Finanzierung von außerordentlichen Projekten und Maßnahmen kann von der Beteiligtenversammlung individuell festgelegt werden. Hierzu ist eine 3/4-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der betroffenen Gemeinden notwendig.

  1. Sofern ein weitergehender Finanzbedarf entstehen sollte, hat der Vorsitzende unverzüglich die Beteiligten zu unterrichten und einen Beschluss über die Kostentragung herbeizuführen.

  1. Ihre persönlichen Auslagen tragen die Beteiligten selbst.
  1. Zur Anschub- und Grundfinanzierung wird durch die beteiligten Gemeinden eine Umlage entrichtet. Höhe und Umfang werden von der Beteiligtenversammlung festgelegt.

§ 10 Aufhebung, Kündigung, Erweiterung

  1. Die Arbeitsgemeinschaft wird auf unbestimmte Zeit gebildet.

  1. Alle Beteiligten haben das Recht zur Kündigung. Die schriftliche Kündigung hat spätestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres zu erfolgen.
  1. Im Fall einer gültigen Kündigung haben die übrigen Beteiligten binnen drei Monaten darüber zu beschließen, ob sie die Arge ILE Bina-Vils fortsetzen, ändern oder aufheben wollen.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft kann sich durch den Beitritt weiterer Kommunen erweitern. Über den Beitrittsantrag entscheidet die Beteiligtenversammlung.

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Zustimmung aller der in §1 Abs. 1 beteiligten Gemeinden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt durch die Unterzeichnung der Beteiligten in Kraft.

Für die Gemeinde Adlkofen __________________________________

Rosa-Maria Maurer, 1. Bürgermeisterin

Für die Gemeinde Aham __________________________________

Jens Herrnreiter, 1. Bürgermeister

Für die Gemeinde Altfraunhofen __________________________________

Hans Schreff, 1. Bürgermeister

Für die Gemeinde Baierbach __________________________________

Luise Hausberger, 1. Bürgermeisterin

Für die Gemeinde Bodenkirchen __________________________________

Monika Maier, 1. Bürgermeisterin

Für den Markt Geisenhausen __________________________________

Josef Reff, 1. Bürgermeister

Für die Gemeinde Gerzen __________________________________

Johann Luger, 1. Bürgermeister

Für die Gemeinde Kröning __________________________________

Konrad Hartshauser, 1. Bürgermeister

Für die Gemeinde Neufraunhofen __________________________________

Anton Maier, 1. Bürgermeister

Für die Gemeinde Schalkham __________________________________

Lorenz Fuchs, 1. Bürgermeister

Für den Markt Velden __________________________________

Ludwig Greimel, 1. Bürgermeister

Für die Stadt Vilsbiburg __________________________________

Sibylle Entwistle, 1. Bürgermeisterin

Für die Gemeinde Vilsheim __________________________________

Georg Spornraft-Penker, 1. Bürgermeister

Für die Gemeinde Wurmsham __________________________________

Manuel Schott, 1. Bürgermeister

×