Seit April 2016 hat Geisenhausen ein historisches Museum.

Museumsseite

Es befindet sich im Obergeschoss des Alten Rathauses, in jenen Räumen, in denen die Gemeinderäte vergangener Jahrhunderte sich zu ihren Sitzungen trafen. Die markante barocke Gestalt des Gebäudes ist nicht zu übersehen - es steht im historischen Zentrum Geisenhausens, schräg gegenüber dem heutigen Rathaus. Der Historische Verein hatte nach langer Suche eine Heimstatt gefunden für seinen umfangreichen Fundus, der sich seither durch Zuwendungen und Vermächtnisse stetig vergrößert. Als Aufbewahrungs- und Präsentationsort kultureller Zeugnisse hat sich das Museum vorgenommen, dem vorwiegend lokalen Publikum eine Identifikationsplattform zu sein. Diesem Ziel versucht man mit jährlich wechselnden Sonderausstellungen zu genügen - wobei der Begriff Sonderausstellung nicht in der gängigen Auslegung zu verstehen ist, wonach Ausstellungsfläche mit wechselnden Themen befasst. In Geisenhausen bedeutet es hingegen, dass jedes Jahr das gesamte Ausstellungssortiment einem neuen Thema weichen muss.

Öffnungszeiten: Das Museum ist grundsätzlich jeden 1. Sonntag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr sowie an den besonderen Markttagen je nach Ankündigung geöffnet.; Gruppenführungen sind nach Vereinbarung möglich.

250 Jahre Altes Rathaus
Die Entwicklung Geisenhausens im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit
Als gisinhusa – „bei den Häusern Giso“ – taucht der Name Geisenhausen erstmals in einer Urkunde des Jahres 980 auf. Graf Heinrich von Geisenhausen, der Nachfolger Bischof Ulrichs, schenkt den Ort Geisenhausen mit einigen Bauerngütern dem Domstift Augsburg. Die Schenkungsurkunde ist nicht mehr erhalten. Lediglich in der „Vita Udalrici“ – der Lebensbeschreibung des Bischofs Ulrichs wird sie beiläufig zitiert. Diese Randnotiz in der Geschichte zeigt uns immerhin, dass der Ort um das Jahr 1000 schon so bedeutend war, dass er als Erbgut eines Grafen „taugte“ und so für den Domklerus in Augsburg eine wirtschaftliche Stütze wurde. Dass Geisenhausen viel älter ist als tausend Jahre und der Ort sicherlich schon seit der Jungsteinzeit besiedelt war, belegen die Funde in der großen Vitrine auf eindrucksvolle Weise.
Verleihung der Marktrechte
Herzog Friedrich von Bayern-Landshut, genannt der Weise, verlieh dem Markt 1393 das Recht, zwei Jahrmärkte abhalten zu dürfen. Daraus entwickelten sich die Marktrechte, die den Ort im Laufe des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit zu einem selbstständigen Gemeinwesen werden ließen. Seit dieser Verleihung der Marktrechte ist auch in Urkunden von den „Bürgern“ von Geisenhausen die Rede, denn die Geisenhausener erlangten mit den Marktrechten gleichzeitig auch das Recht, sich selbst zu verwalten. Hierzu konnten sie einen Bürgermeister (Kammerer) und einen Gemeinderat (bestehend aus Innerem und Äußeren Rat) aus ihrer Mitte wählen. Vom 15. bis zum 18. Jahrhundert wurden diese Marktrechte – auch Marktfreiheiten oder Marktprivilegien genannt – mehrmals hochoffiziell bestätigt, so etwa 1553 durch Herzog Albrecht V., nachdem bei einem Marktbrand von 1547 alle Urkunden zerstört worden waren.
Herzog Albrecht gewährt und bestätigt darin dem Markt Geisenhausen unter anderem:
• die Verleihung eines Wochenmarkts
• die Genehmigung von drei Jahrmärkten
• Führung eines Wappens und eines Siegels
• Ausfertigung von Urkunden
• Ein- und Absetzung des Bürgermeisters
Das Pfleggericht Geisenhausen
Die Rechts- und Herrschaftsverhältnisse in Geisenhausen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit waren ein Kräftespiel zwischen drei Gewalten:
1. Das Domkapitel zu Augsburg (kirchliche Gewalt/Probsteigewalt)
2. Der Herzog von Bayern als Landesherr (weltliche Gewalt/Vogteigewalt)
3. Die Geisenhausener Bürger
Seit dem 14. Jahrhundert versuchten die bayerischen Herzöge ihre Landesherrschaft in Bayern immer weiter auszubauen. Der Bayernherzog sah sich als oberster Vogt (von lat. advocatus = „der Herbeigerufene“), also als oberster Schutzherr über die geistlichen und weltlichen Grundherrschaften. Die von ihm kontrollierten Vogteien hießen in der Frühen Neuzeit „Pflegen“ oder „Pfleggerichte“. Der Pflegrichter in Geisenhausen war quasi der herzogliche Stellvertreter und hatte u.a. die „Blut- oder Malefizgerichtsbarkeit“ bei Schwerverbrechen (Raub, Mord, Notzucht) auszuüben. Lediglich von zwei Pflegrichtern ist bezeugt, dass sie auch in Geisenhausen wohnten, einer davon war Andreas Mayr, der in der Mitte des 17. Jahrhunderts Pfleggerichtsverwalter in Geisenhausen war und mit seinem handschriftlichen „Spruchbuch“ eine wertvolle Quelle zu diesen wahrlich bewegten Zeiten lieferte, die von den Schrecken des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) geprägt waren.

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